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Richtlinien zur Benutzung des Netzwerks der Universität Linz

ACOnet bzw. das BMfWV hat festgelegt, wer ACOnet (inkl. Zugang zum Internet) benutzen darf. Die Richtlinien sind vorgegeben und können von der Universität Linz nicht aufgehoben, aber ergänzt werden. Diese Richtlinien sind einzuhalten.

Auf diesen Umstand werden die Studierenden, insbesondere jene, die in den Studentenheimen wohnen, besonders hingewiesen. Die Universität Linz bietet ihren Studierenden eine Arbeitsumgebung, die anderen Universitäten als Vorbild bei der Schaffung eigener Strukturen dient. Damit dieser Zustand aufrecht erhalten werden kann, ist es aber notwendig, daß auch die Studierenden dieses Minimum an Regeln und Richtlinien einhalten.

Die Universität Linz betrachtet den Arbeitsplatz im Heim als ausgelagerten Arbeitsplatz und finanziert daher die die Kosten der Infrastruktur bis zum Heim. Grundsätzlich besteht daher kein Unterschied zwischen einem Studentenarbeitsplatz am Campus und einem Studentenarbeitsplatz in einem Heim, d.h. es gelten die gleichen Bedingungen. Selbstverständlich hat das Heim das Recht, eigene Richtlinien, die jedoch die der Universität nicht aufheben können, zu erlassen. Alle Aktionen sind daher auch mit den Heimrichtlinien abzustimmen.

Der Zugang zum Internet wird ausschließlich zu Dienst- und Studienzwecken gewährt, aber nicht für kommerziellen oder privaten Gebrauch.

Gesetze sind einzuhalten, auf spezielle Aspekte wird aber hier nicht eingegangen.

Wird Firmen ein Internetzugang angeboten oder die Möglichkeit eingeräumt, Werbung, Angebote etc. im Web zu plazieren usw., dann liegt eine kommerzielle Verwendung vor, und zwar auch dann, wenn der Anbieter dafür nichts verrechnet. Die Universität behält sich vor, in derartigen Fällen die derzeit gültigen ACOnetpreise für einen 128 kbps Anschluß plus eigenem Aufwand auch rückwirkend zu verrechnen.

Ein privater Gebrauch liegt vor, wenn die Nutzung des Internetanschlusses in keinem Zusammenhang mit dem Studium steht. Beispiele (nicht taxativ) sind

Überlassung des Zugangs an Nichtberechtigte
Arbeiten für Vereine und ähnliche Einrichtungen

Auch hier behält sich die Universität vor, die derzeit gültigen ACOnetpreise für einen 128 kbps Anschluß plus eigenem Aufwand auch rückwirkend zu verrechnen.

Zu Vereinen ist festzustellen, daß auch gemeinnützige Vereine keinesfalls automatisch das Netzwerk benutzen dürfen. Dies gilt auch für Vereine, die nur für Studenten gedacht sind, wie z.B. politische Organisationen. Der Verein, aber auch jedes Unternehmen, hat die Möglichkeit, mit ACOnet über einen Internetzugang zu verhandeln. Dieser Zugang ist aber nach den Richtlinien des ACOnet zu realisieren. Eine Nutzung der Leitungen zu den Heimen für diesen Zweck muß mit der Universität vereinbart werden.

Der Betrieb von Servern, auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen, und die Verwendung von speziellen Domainnamen bedarf der Zustimmung durch die Universität.


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Impressum
16.06.2009